


TEILNAHMEBEDINGUNGEN
1. Allgemeines
1.1 Veranstalter
1.2 Warum engagiert sich die RhönEnergie Fulda?
1.3 Wie hoch ist die Sponsoringsumme für Vereine?
2. Teilnahmebedingungen
2.1 Worauf beziehen sich die Teilnahmebedingungen
2.2 Wer kann teilnehmen?
- die im Netzgebiet der OsthessenNetz GmbH und der RhönEnergie Osthessen GmbH ansässig sind und deren Projekt im Netzgebiet der OsthessenNetz GmbH und der RhönEnergie Osthessen GmbH umgesetzt wird. Folgende Postleitzahlen sind zugelassen: 35315, 36037, 36039, 36041, 36043, 36093, 36100, 36103, 36110, 36115, 36119, 36124, 36129, 36132, 36137, 36142, 36145, 36148, 36151, 36154, 36157, 36160, 36163, 36166, 36167, 36169, 36284, 36304, 36341, 36364, 36367, 36381, 36391, 36396, 36399, 36460, 36469, 63628, 97773, 97778, 97785, 97786, 97791, 97799
- die über einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes verfügen.
- die die zur Verfügung gestellte Sponsoringsumme ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke im Bereich Sport, Kultur, Umwelt, Bildung oder Soziales einsetzen.
- die nach ihrer Qualifizierung eine Rechnung über die Sponsoringsumme an die RhönEnergie Fulda ausstellen.
- die das Unternehmenslogo der RhönEnergie Fulda auf ihrer Vereins-Homepage verlinken oder auf Printerzeugnissen des Vereins abbilden können.
2.3 Wer kann nicht teilnehmen?
- Politische Parteien und parteinahe Organisationen, Gewerkschaften, Amts- oder Mandatsträger, Bewerber um ein öffentliches Amt
- Projekte, Vereine oder Interessengemeinschaften (z. B. Bürgerinitiativen), bei denen eine politische oder gewerkschaftliche Motivation ganz oder teilweise nicht ausgeschlossen werden kann oder die dazu bestimmt oder geeignet sind, die berechtigten Interessen der RhönEnergie Fulda-Gruppe oder von Dritten nachteilig zu beeinflussen.
- Projekte oder Einrichtungen, die gegen die guten Sitten verstoßen, die einen extremen politischen Hintergrund haben, sowie Anfragen, die von politisch extremen oder fremdenfeindlichen Gruppen eingereicht werden
- Sportarten und Tätigkeiten, bei denen Gewaltverherrlichung im Vordergrund steht
- Kirchengemeinden, religiöse Bewegungen und ähnliche Einrichtungen, soweit die Glaubensverkündung im Mittelpunkt steht
- Charity-Clubs, soweit es sich nicht um Aktivitäten mit kulturellen, ökologischen, sozialen, sportlichen oder wissenschaftlichen Bezügen handelt
- Vereine, deren Projekt ausschließlich der Unterstützung einer Einzelperson dient
2.4 Bewerbungsverfahren
Die Pflichtfelder des Bewerbungsformulars sind vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden. Die Bewerbungsunterlagen werden durch die RhönEnergie Fulda u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft und nach positiver Prüfung auf der Internetseite https://voting.re-fd.de freigeschaltet. Bei der Beurteilung und Entscheidung ist die RhönEnergie Fulda frei. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Vereinssponsoring der RhönEnergie Fulda besteht nicht. Nachdem der Verein seine Angaben und die Teilnahmebedingungen bestätigt und abgesendet hat, erhält er eine automatisch versendete E-Mail mit einem Registrierungslink an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Der Verein muss durch Klicken auf diesen Link bestätigen, dass er die Registrierung veranlasst hat. Erst nach diesem Vorgang werden die eingereichten Unterlagen des Vereins durch die RhönEnergie Fulda geprüft. Die automatisch versendete E-Mail stellt daher insbesondere keine Bestätigung dar, dass das Projekt des Vereins die vorgenannte Prüfung bestanden hat. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung der Unterlagen durch die RhönEnergie Fulda erhält der Verein erneut eine E-Mail, die ihm die Teilnahme am Vereinssponsoring der RhönEnergie Fulda bestätigt.
Im Rahmen der Vereinsvorstellung können ein Logo und bei der Projektbeschreibung maximal 25 Bilder hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480 x 315 Pixel aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind JPG und PNG.
Der Verein ist dafür verantwortlich, dass alle Personen, die auf Bildern zu sehen sind, ihr Einverständnis zur Nutzung, insbesondere zur Veröffentlichung der Bilder gegeben haben und das durch die Veröffentlichung der Bilder keine Rechte Dritter (z.B. des Fotografen oder einer Bildagentur) verletzt werden. Der Verein stimmt der Veröffentlichung im Rahmen des Vereinssponsorings der RhönEnergie Fulda zu.
Die RhönEnergie Fulda behält sich das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob das übermittelte Bildmaterial den Anforderungen dieser Bestimmungen entspricht.
Nicht erlaubt sind Inhalte, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig, sittenwidrig, anstößig oder unanständig sind, gegen geltendes Recht verstoßen oder anderweitig als störend empfunden werden. Die RhönEnergie Fulda darf jederzeit, ohne vorherige Ankündigung und nach ausschließlich eigenem Ermessen Bilder entfernen, die diese Bestimmungen verletzen und/oder den zum Hochladen von Inhalten erforderlichen Zugang sperren. Die Sperrung hat zur Konsequenz, dass der Verein von der Teilnahme ausgeschlossen wird. Selbiges gilt analog auch für Texte und Beschreibungen, die der Verein auf der Plattform einstellt.
Sollte der teilnehmende Verein das Vereinsvoting gewinnen, stellt er der RhönEnergie Fulda die Sponsoringsumme in Höhe von 2.000 Euro bis spätestens 4. November 2025 in Rechnung. Sofern der Verein mehrwertsteuerpflichtig ist, wird die Mehrwertsteuer zusätzlich auf der Rechnung ausgewiesen.
2.5 Kosten
2.6 Nutzung von überlassenen Unterlagen und Bildern
2.7 Gegenleistung des Vereins bei Gewinn des Vereinsvotings
Die RhönEnergie Fulda wird dem Verein ihr Logo als Bilddatei zur Verfügung stellen und die Größe vorgeben, in der es eingebunden werden soll. Auf der Homepage des Vereins ist dieses mit dem jeweils aktuellen Link zur Homepage der RhönEnergie Fulda zu verknüpfen. Auch den Link wird die RhönEnergie Fulda dem Verein mitteilen. Andere als die von der RhönEnergie Fulda zur Verfügung gestellten Materialien dürfen nicht verwendet werden.
Die Einbindung des Logos gilt erst dann als abgeschlossen, wenn sie nach Rücksprache von der RhönEnergie Fulda abgenommen wurde.
Erfolgt keine Einbindung des Logos der RhönEnergie Fulda analog der vorstehenden Bedingungen, kann die RhönEnergie Fulda die Auszahlung der Sponsoringsumme verweigern.
Das Logo ist über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr an der mit der RhönEnergie Fulda abgestimmten Position auf der Homepage des Vereins zu belassen. Wird es vorzeitig entfernt, behält sich die RhönEnergie Fulda vor, die anteilige Rückzahlung der Sponsoringsumme zu verlangen.
2.8 Bewerbungszeitraum
2.9 Gewinnbenachrichtigung
2.10 Wie kann ich meine Stimme für einen Verein abgeben?
2.11 Kommentierung
2.12 Wohlverhalten
2.13 Branchenexklusivität
3. Aussetzung des Wettbewerbs
4. Rücktritt von der Aktion
Sofern ein Verein vor oder nach Freischaltung seiner Unterlagen von der Teilnahme an der Aktion zurücktritt, werden alle zu ihm und seinem Projekt veröffentlichten Daten von der Plattform entfernt. Bis zu diesem Zeitpunkt gesammelte Stimmen verfallen und stehen bei einer Neuanmeldung nicht mehr zur Verfügung.