TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

1.1 Veranstalter

Veranstalter des Vereinssponsoring „Mein Versorger - mein Verein" ist die RhönEnergie Fulda GmbH, Löherstraße 52, 36037 Fulda (nachfolgend „RhönEnergie Fulda“ genannt).

1.2 Warum engagiert sich die RhönEnergie Fulda?

Die heimischen Vereine lagen der RhönEnergie Fulda und ihren Vorgängerunternehmen schon immer am Herzen. Denn ein aktives Vereinsleben trägt viel zum Zusammenhalt in der Region bei. Als Ausdruck unserer sozialen Verantwortung möchte die RhönEnergie Fulda ihr Engagement auf eine breitere Basis stellen als bisher. Denn zukünftig entscheidet nicht das Unternehmen, sondern die Öffentlichkeit, welche Vereine von unserem Sponsoring profitieren.

1.3 Wie hoch ist die Sponsoringsumme für Vereine?

Für das Jahr 2024 stellt die RhönEnergie Fulda eine Sponsoringsumme in Höhe von insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung. Diese Summe wird auf die 50 Vereine verteilt, welche beim Voting die meisten Stimmen erhalten. Somit erhalten zurzeit 50 Vereine am Ende jeweils ein Sponsoring in Höhe von 2.000 Euro.

2. Teilnahmebedingungen

2.1 Worauf beziehen sich die Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmebedingungen gelten neben allen im Rahmen der gesamten Auslobung dargestellten Beschreibungen und Regelungen. Bei einer Bewerbung erklärt sich der Teilnehmer mit den Regeln und Teilnahmebedingungen in vollem Umfang einverstanden.

2.2 Wer kann teilnehmen?

Alle eingetragenen Vereine (e. V.) und Stiftungen mit nachgewiesener Gemeinnützigkeit
  • die im Netzgebiet der OsthessenNetz GmbH und der RhönEnergie Osthessen GmbH ansässig sind und deren Projekt im Netzgebiet der OsthessenNetz GmbH und der RhönEnergie Osthessen GmbH umgesetzt wird. Folgende Postleitzahlen sind zugelassen: 35315, 36037, 36039, 36041, 36043, 36093, 36100, 36103, 36110, 36115, 36119, 36124, 36129, 36132, 36137, 36142, 36145, 36148, 36151, 36154, 36157, 36160, 36163, 36166, 36167, 36169, 36284, 36304, 36341, 36364, 36367, 36381, 36391, 36396, 36399, 36460, 36469, 63628, 97773, 97778, 97785, 97786, 97791, 97799
  • die über einen aktuellen Freistellungsbescheid ihres zuständigen Finanzamtes verfügen.
  • die die zur Verfügung gestellte Sponsoringsumme ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke im Bereich Sport, Kultur, Umwelt, Bildung oder Soziales einsetzen.
  • die nach ihrer Qualifizierung eine Rechnung über die Sponsoringsumme an die RhönEnergie Fulda ausstellen.
  • die das Unternehmenslogo der RhönEnergie Fulda auf ihrer Vereins-Homepage verlinken oder auf Printerzeugnissen des Vereins abbilden können.

2.3 Wer kann nicht teilnehmen?

  • Politische Parteien und parteinahe Organisationen, Gewerkschaften, Amts- oder Mandatsträger, Bewerber um ein öffentliches Amt
  • Projekte, Vereine oder Interessengemeinschaften (z. B. Bürgerinitiativen), bei denen eine politische oder gewerkschaftliche Motivation ganz oder teilweise nicht ausgeschlossen werden kann oder die dazu bestimmt oder geeignet sind, die berechtigten Interessen der RhönEnergie Fulda-Gruppe oder von Dritten nachteilig zu beeinflussen.
  • Projekte oder Einrichtungen, die gegen die guten Sitten verstoßen, die einen extremen politischen Hintergrund haben, sowie Anfragen, die von politisch extremen oder fremdenfeindlichen Gruppen eingereicht werden
  • Sportarten und Tätigkeiten, bei denen Gewaltverherrlichung im Vordergrund steht
  • Kirchengemeinden, religiöse Bewegungen und ähnliche Einrichtungen, soweit die Glaubensverkündung im Mittelpunkt steht
  • Charity-Clubs, soweit es sich nicht um Aktivitäten mit kulturellen, ökologischen, sozialen, sportlichen oder wissenschaftlichen Bezügen handelt
  • Vereine, deren Projekt ausschließlich der Unterstützung einer Einzelperson dient

2.4 Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung erfolgt ausschließlich online über die Internetseite https://voting.re-fd.de. Dort sind auf einem vorgegebenen Bewerbungsformular der gemeinnützige Verein sowie das geplante Projekt, für das die Sponsoringsumme verwendet werden soll, zu beschreiben. Jeder Verein kann nur mit einem Projekt teilnehmen. Der Verein benennt einen Ansprechpartner, der für den Verein zuständig und verantwortlich ist. Der Ansprechpartner versichert, in jeder Hinsicht ausreichend bevollmächtigt zu sein, für seinen Verein in allen Belangen zu handeln. Jeder Verein darf lediglich einmal von einer vertretungsberechtigten Person registriert werden. Gleichzeitig ist die aktuelle Bescheinigung (Freistellungsbescheid) der Gemeinnützigkeit beizufügen.

Die Pflichtfelder des Bewerbungsformulars sind vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen. Die im Anmeldeprozess eingegebenen Vereinsdaten können nachträglich nicht verändert oder ergänzt werden. Die Bewerbungsunterlagen werden durch die RhönEnergie Fulda u.a. auf Vollständigkeit und Gemeinnützigkeit geprüft und nach positiver Prüfung auf der Internetseite https://voting.re-fd.de freigeschaltet. Bei der Beurteilung und Entscheidung ist die RhönEnergie Fulda frei. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme am Vereinssponsoring der RhönEnergie Fulda besteht nicht. Nachdem der Verein seine Angaben und die Teilnahmebedingungen bestätigt und abgesendet hat, erhält er eine automatisch versendete E-Mail mit einem Registrierungslink an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Der Verein muss durch Klicken auf diesen Link bestätigen, dass er die Registrierung veranlasst hat. Erst nach diesem Vorgang werden die eingereichten Unterlagen des Vereins durch die RhönEnergie Fulda geprüft. Die automatisch versendete E-Mail stellt daher insbesondere keine Bestätigung dar, dass das Projekt des Vereins die vorgenannte Prüfung bestanden hat. Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung der Unterlagen durch die RhönEnergie Fulda erhält der Verein erneut eine E-Mail, die ihm die Teilnahme am Vereinssponsoring der RhönEnergie Fulda bestätigt.

Im Rahmen der Vereinsvorstellung können ein Logo und bei der Projektbeschreibung maximal 25 Bilder hochgeladen werden. Die Bilder sind auf eine Dateigröße von 8 MB beschränkt und müssen mindestens eine Auflösung von 480 x 315 Pixel aufweisen. Die zulässigen Dateiformate sind JPG und PNG.

Der Verein ist dafür verantwortlich, dass alle Personen, die auf Bildern zu sehen sind, ihr Einverständnis zur Nutzung, insbesondere zur Veröffentlichung der Bilder gegeben haben und das durch die Veröffentlichung der Bilder keine Rechte Dritter (z.B. des Fotografen oder einer Bildagentur) verletzt werden. Der Verein stimmt der Veröffentlichung im Rahmen des Vereinssponsorings der RhönEnergie Fulda zu.

Die RhönEnergie Fulda behält sich das Recht vor, darüber zu entscheiden, ob das übermittelte Bildmaterial den Anforderungen dieser Bestimmungen entspricht.

Nicht erlaubt sind Inhalte, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig, sittenwidrig, anstößig oder unanständig sind, gegen geltendes Recht verstoßen oder anderweitig als störend empfunden werden. Die RhönEnergie Fulda darf jederzeit, ohne vorherige Ankündigung und nach ausschließlich eigenem Ermessen Bilder entfernen, die diese Bestimmungen verletzen und/oder den zum Hochladen von Inhalten erforderlichen Zugang sperren. Die Sperrung hat zur Konsequenz, dass der Verein von der Teilnahme ausgeschlossen wird. Selbiges gilt analog auch für Texte und Beschreibungen, die der Verein auf der Plattform einstellt.

Sollte der teilnehmende Verein das Vereinsvoting gewinnen, stellt er der RhönEnergie Fulda die Sponsoringsumme in Höhe von 2.000 Euro bis spätestens 4. November 2024 in Rechnung. Sofern der Verein mehrwertsteuerpflichtig ist, wird die Mehrwertsteuer zusätzlich auf der Rechnung ausgewiesen.

2.5 Kosten

Die Teilnahme selbst ist kostenlos. Für Aufwendungen im Rahmen der Teilnahme ist jeder Teilnehmer vollständig selbst verantwortlich. Eine Erstattung von Aufwendungen, Kosten etc. erfolgt nicht.

2.6 Nutzung von überlassenen Unterlagen und Bildern

Der teilnehmende Verein stimmt zu, dass die überlassenen Unterlagen, Texte und Bilder im Rahmen des Vereinssponsorings zur Veröffentlichung der Inhalte und Nennung und Bezeichnung der Teilnehmer auch in der begleitenden Presse- und Medienarbeit durch die RhönEnergie Fulda genutzt (insbesondere gespeichert, verarbeitet und veröffentlicht) werden dürfen. Dieses Einverständnis schließt Fotos der Teilnehmer im Rahmen der Preisverleihung und die Nutzung dieser Bilder durch die RhönEnergie Fulda ein.

2.7 Gegenleistung des Vereins bei Gewinn des Vereinsvotings

Sollte der teilnehmende Verein das Vereinsvoting gewinnen, erklärt er sich bereit, unter Hinweis auf das Vereinssponsoring, das Unternehmenslogo der RhönEnergie Fulda unverzüglich nach Erhalt der Gewinnbenachrichtigung, der erforderlichen Bilddatei des Logos und des aktuellen Links auf seiner Homepage (sofern vorhanden) an prominenter Stelle (z.B. im Header/Footer) einzubinden und das Logo auf Printmedien des Vereins (sofern vorhanden) abzubilden.

Die RhönEnergie Fulda wird dem Verein ihr Logo als Bilddatei zur Verfügung stellen und die Größe vorgeben, in der es eingebunden werden soll. Auf der Homepage des Vereins ist dieses mit dem jeweils aktuellen Link zur Homepage der RhönEnergie Fulda zu verknüpfen. Auch den Link wird die RhönEnergie Fulda dem Verein mitteilen. Andere als die von der RhönEnergie Fulda zur Verfügung gestellten Materialien dürfen nicht verwendet werden.

Die Einbindung des Logos gilt erst dann als abgeschlossen, wenn sie nach Rücksprache von der RhönEnergie Fulda abgenommen wurde.

Erfolgt keine Einbindung des Logos der RhönEnergie Fulda analog der vorstehenden Bedingungen, kann die RhönEnergie Fulda die Auszahlung der Sponsoringsumme verweigern.

Das Logo ist über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr an der mit der RhönEnergie Fulda abgestimmten Position auf der Homepage des Vereins zu belassen. Wird es vorzeitig entfernt, behält sich die RhönEnergie Fulda vor, die anteilige Rückzahlung der Sponsoringsumme zu verlangen.

2.8 Bewerbungszeitraum

Der Zeitraum für die Bewerbungen beginnt am 12. Februar 2024 und endet am 13. März 2024. Zu diesem Stichtag wird die Seite für weitere Bewerbungen geschlossen. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn alle Teilnahmebedingungen zum Stichtag erfüllt sind.

2.9 Gewinnbenachrichtigung

Die teilnehmenden Vereine werden ausschließlich per E-Mail Anfang April 2024 über ihren Gewinn informiert. Alle Gewinner werden zudem öffentlich bekannt gegeben. Die Zahlung der Sponsoringsumme erfolgt nach Rechnungseingang auf das vom Verein angegebene Konto. Rechnungen müssen bis spätestens 4. November 2024 bei RhönEnergie Fulda eingegangen sein.

2.10 Wie kann ich meine Stimme für einen Verein abgeben?

Ab 19. März 2024, 10:00 Uhr bis zum 02. April 2024, 12:00 Uhr mittags können alle Internetnutzer unter allen teilnehmenden Vereinen ihre Favoriten wählen. Die Abstimmung ist ausschließlich auf https://voting.re-fd.de möglich. Jedem Internetnutzer steht hierfür pro Tag jeweils eine Stimme zur Verfügung. Zur Teilnahme muss der Internetnutzer seine E-Mail-Adresse angeben. Der an diese E-Mail-Adresse zugesandte Bestätigungslink ist sieben Tage gültig. Die E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Zweck der Abstimmung genutzt. Weitere Informationen auch unter: FAQs | Spielregeln | Abstimmen So geht's

2.11 Kommentierung

Die RhönEnergie Fulda behält sich vor, Beiträge zu entfernen, die unangemessene sprachliche Ausdrucksformen wie Beleidigungen, Beschimpfungen und persönliche Angriffe sowie kommerzielle Werbung, anstößige, diskriminierende, illegale oder urheberrechtsverletzende Inhalte – auch in Form von Links – und Inhalte ohne jeden Bezug zum Thema enthalten.

2.12 Wohlverhalten

Während der Dauer der Zusammenarbeit verpflichten sich die Vertragsparteien alles zu unterlassen, was dem Interesse des Vertragspartners schaden könnte.

2.13 Branchenexklusivität

Der Verein sichert der RhönEnergie Fulda zu, keine weiteren Sponsoringvereinbarungen mit Firmen aus der jeweiligen Branche bzw. dem jeweiligen Produktsegment abzuschließen.

3. Aussetzung des Wettbewerbs

Die RhönEnergie Fulda behält sich das Recht vor, die gesamte Vereinsförderaktion oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden, insbesondere, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet ist.

4. Rücktritt von der Aktion

Um die Teilnahme an der Aktion zu beenden, genügt eine E-Mail des Vereins an csr@re-fd.de.

Sofern ein Verein vor oder nach Freischaltung seiner Unterlagen von der Teilnahme an der Aktion zurücktritt, werden alle zu ihm und seinem Projekt veröffentlichten Daten von der Plattform entfernt. Bis zu diesem Zeitpunkt gesammelte Stimmen verfallen und stehen bei einer Neuanmeldung nicht mehr zur Verfügung.

5. Haftungsbeschränkungen

Jegliche Schadensersatzverpflichtungen der RhönEnergie Fulda und ihrer Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen aus oder in dem Zusammenhang mit der Durchführung des Vereinssponsorings, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht in Bezug auf die Haftung für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Die Erstellung der Bewerbungsunterlagen erfolgt in alleiniger Verantwortung der jeweiligen Vereine. Sie sind dafür verantwortlich, dass ihre Teilnahmeunterlagen die vorgenannten und geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Falsche oder ungenaue Informationen müssen zurückgewiesen werden.

6. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

7. Sonstiges

Das Vereinssponsoring unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

8. Datenschutz

Die RhönEnergie Fulda und ihre Partner beachten beim Umgang mit personenbezogenen Daten die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes. Durch die Teilnahme am Vereinssponsoring „Mein Versorger – mein Verein“ erklärt sich der Teilnehmer ausdrücklich damit einverstanden, dass die RhönEnergie Fulda GmbH die erforderlichen Daten für die Abwicklung der Aktion speichern und mit der Durchführung beauftragten Partnern zugänglich machen darf. Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per Widerruf die Einwilligung aufzuheben und somit von der Teilnahme zurückzutreten. Weitere Information finden Sie hier.